Autokauf in Ungarn
Ein Autokauf in Ungarn kann sich heute durchaus lohnen - das gilt zumindest für Neuwagen. Zu einem ist der Wechselkurs Euro zu Forint immer noch sehr günstig für Käufer aus dem Euro-Raum, zum anderen kommt die Besonderheit der sehr hohen ungarischen Mehrwertsteuer noch hinzu, die aktuell bei 27% liegt. Käufer aus dem Ausland müssen diese nämlich nicht abführen, sondern erhalten bei Ausfuhr des Fahrzeuges eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer. Die Steuer ist dann im eigenen Land selbstständig beim Finanzamt abzuführen. Am Beispiel von Deutschland mit aktuell 19% (Stand Mai 2021 ) Mehrwertsteuer spart man also hier alleine schon 8% auf den Preis des Fahrzeuges ein.
Überführungsgebühren kennt man in Ungarn direkt nicht. Bereitstellungsgebühren sind in der Regel sehr niedrig. Auch hier kann man also schnell mehrere hundert EURO sparen.
Generell können Fahrzeuge im EU-Ausland einen günstigeren Händlerpreis haben als in Deutschland, Österreich oder in der Niederländer, aber das ist aber natürlich von Marke zu Marke sehr verschieden.
Was ist beim Autokauf in Ungarn zu beachten?
Problem Nummer 1 beim Autokauf in Ungarn ist natürlich die ungarische Sprache, denn man unterschreibt in der Regel ungarische Kaufverträge und erhält ungarische Papiere. Ohne eine ungarischsprachige Helfer (zb. KissDirect) sollte man den Kauf also tunlichst nicht tätigen, um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben. Ebenso muss man berücksichtigen, dass Handbücher und Fahrzeugpapiere un Ungarisch abgefasst sind.
Sind die Papiere vollständig, so stellt das in der Regel jedoch kein Problem bei der Anmeldung im Heimatland (innerhalb der EU) dar.
Bei der Bezahlung des Fahrzeuges ist natürlich zu berücksichtigen, dass man Kursverluste beim Wechseln oder Überweisen hat, da die Händler in der Regel keine EUROs akzeptieren.
Da das Auto noch nicht offiziell angemeldet ist, kann es sein, dass der Händler das Garantieheft erst später per Post nachschickt. Die offizielle Garantie für das Fahrzeug beginnt erst mit der Anmeldung und man muss die Fahrzeugpapiere dann per E-Mail dem Händler zukommen lassen, damit die Garantie gültig wird.
Wie schon oben erwähnt muss der Käufer direkt nach dem Kauf im Heimatland die fällige Mehrwertsteuer abführen - in Deutschland innerhalb von 10 Tagen (die Zulassungsstelle meldet den Vorgang an das Finanzamt!). Dazu ist selbstständig ein Formular Ust 1B auszufüllen und beim Finanzamt einzureichen. Die Umrechnung von Forint zu EURO führt man dabei selbst durch, mit dem Wechselkurs des Kaufdatums. Gleichzeitig muss die fällige Mehrwertsteuer ohne weitere Aufforderung überwiesen oder eingezahlt werden.
Bei der Zulassung kann es zwar etwas länger dauern, aber es ergeben sich in der Regel keine größeren Probleme. Zu denken ist in jeden Fall an deutsche Besonderheiten, also etwa Umweltplakette besorgen und deutschen Verbandskasten ins Auto.